Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain
Allgemeine Informationen
Der Handwerkerparkausweis für die Region Rhein-Main kann ab sofort auch für Handwerksbetriebe mit Sitz im Rheingau-Taunus-Kreis beantragt werden. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Hauptsitzes.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht es Handwerkern, an ihrem jeweiligen Einsatzort im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer, in verkehrsberuhigten Bereichen sowie in Bereichen mit Parkscheibenpflicht und auf Bewohnerparkplätzen zu parken.
Der Geltungsbereich des Regionalen Handwerkerparkausweises gilt auch in den Städten Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. H., Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim und Mainz sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Offenbach, Kreis Groß-Gerau, Wetteraukreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Landkreis Bergstraße, Rheingau-Taunus-Kreis und Odenwaldkreis. Damit können die Handwerker in der Region Frankfurt RheinMain nahezu flächendeckend den Regionalen Handwerkerparkausweis nutzen.
Wichtig ist: Der Handwerkerparkausweis ist vor allem ein zusätzliches Angebot für diejenigen, die häufig zu Einsatzorten in der gesamten Region unterwegs sind. Er hebt keine auf lokaler Ebene bestehenden Regelungen auf. Einzelgenehmigungen, die nur für das Gebiet der jeweils erteilenden Straßenverkehrsbehörde gelten, bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und können weiterhin von den vorwiegend örtlich tätigen Betrieben in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis und Ihre zuständigen Ansprechpartner vor Ort hat die ivm auf ihrer Homepage unter http://www.ivm-rheinmain.de/buergerservice/ zusammengestellt.
Gebühren
Für die Ausstellung des regionalen Handwerkerparkausweises fällt für die erste Originalgenehmigung - gültig für bis zu 6 Fahrzeuge - eine Verwaltungsgebühr von 305 Euro an. Jedes weitere Genehmigungsoriginal kostet 161 Euro. Wichtig ist jedoch: In einem geparkten Fahrzeug muss immer ein Genehmigungsoriginal ausgelegt werden. Sollen also mehrere auf der Genehmigung eingetragene Fahrzeuge zeitgleich genutzt werden, sind zusätzlich zu dem ersten Genehmigungsoriginal weitere Genehmigungsoriginale erforderlich.
Ansprechpartner
OrdnungsamtMarkt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Frau Anja Herz
Zi. 105
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
(06722) 408-300
Frau Karin Hemming
Zi. 104
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
(06722) 408-300