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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Rüdesheim am Rhein ist bemüht, ihren Internetauftritt gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.stadt-ruedesheim.de, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadtverwaltung Rüdesheim am Rhein ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Stadt-Ruedesheim.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

 

 

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente (mehrheitlich)
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ausgebaut.

 

Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:

  • Keine Korrektur-Empfehlungen bei falschen Eingaben

 

Die Stadtverwaltung Rüdesheim am Rhein arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

 

Feedback und Kontakt

Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten uns ein Feedback dazu geben? Kontaktieren Sie die Online-Redaktion der Stadtverwaltung Rüdesheim am Rhein unter  oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

 

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle: 

-> Durchsetzungsstelle (externer Link)

-> Aufgaben der Durchsetzungsstelle (externer Link)

 

 

Rüdesheim am Rhein, den 23.09.2020