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Handwerkerparkausweis Rüdesheim am Rhein


Allgemeine Informationen

 

Mit einem Handwerkerparkausweis haben Sie die Berechtigung

  1. Anwohnerparkbereichen

  2. im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286)

  3. auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne Entrichtung einer Gebühr

  4. im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Parkplätzen

  5. in der Parkscheibenzone, ohne zeitliche Begrenzung zu parken.

 

Kontakt:

Bürgerbüro Stadt Rüdesheim am Rhein
06722-408-308


Gebühren


Als Handwerker erhalten Sie einen Handwerkerparkausweis beim Ordnungsamt der Stadt Rüdesheim am Rhein, Zimmer 101 und 102, gegen eine Gebühr von 30,- € jährlich.

 


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein

Formulare


Merkblätter

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