Handwerkerparkausweis Rüdesheim am Rhein
Allgemeine Informationen
Mit einem Handwerkerparkausweis haben Sie die Berechtigung
Anwohnerparkbereichen
im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286)
auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne Entrichtung einer Gebühr
im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Parkplätzen
in der Parkscheibenzone, ohne zeitliche Begrenzung zu parken.
Kontakt:
Bürgerbüro Stadt Rüdesheim am Rhein
06722-408-308
Gebühren
Als Handwerker erhalten Sie einen Handwerkerparkausweis beim Ordnungsamt der Stadt Rüdesheim am Rhein, Zimmer 101 und 102, gegen eine Gebühr von 30,- € jährlich.
Ansprechpartner
OrdnungsamtMarkt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Formulare
Merkblätter
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